Absichtserklärung
zum Zusammenwachsen von
Stiftung für Grundwerte und Völkerverständigung
Vereinigung für Grundwerte und Völkerverständigung e.V.
Internationales Jugendforum e.V.
Verantwortung in Staat und Gesellschaft e.V.
Absichtserklärung
zum Zusammenwachsen von
Stiftung für Grundwerte und Völkerverständigung
Vereinigung für Grundwerte und Völkerverständigung e.V.
Internationales Jugendforum e.V.
Verantwortung in Staat und Gesellschaft e.V.
Präambel: Unsere gemeinsame Vision und Mission
Die Vision unseres zukünftigen gemeinsamen Wirkens haben wir gemeinsam festgelegt:
Für ein besseres Leben: Entscheidungsträger– insbesondere in der Politik– nehmen ihre Verantwortung vor Gott und den Menschen wahr.
Diese Vision soll entsprechend unserer gemeinsamen Mission umgesetzt werden:
Als Menschen, die Jesus von Nazareth nachfolgen, begleiten wir aktuelle und zukünftige Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, laden zu Begegnungen, Gemeinschaft, Freundschaft und gemeinsamem Gebet ein und begeistern sie, lebendiges Netzwerk Jesu von Nazareth in dieser Welt zu sein.
Wir ermutigen, die Verantwortung vor Gott und den Menschen in unserer Gesellschaft zu leben und stoßen Perspektivwechsel an, indem wir nach dem Vorbild von Jesus von Nazareth dienen und seinen
Grundwerten folgen.
Wir fördern die Völkerverständigung und das Stiften von Frieden durch die Besinnung auf Gott, treten für Nächsten- und Feindesliebe in unserem Land und weltweit ein und regen an zu einer persönlichen
Beziehung mit Jesus von Nazareth.
Ziel unseres Zusammenwachsens ist folgende einfache Struktur der Zukunft: Die Stiftung besteht in neuem Zuschnitt fort. Die drei bestehenden Vereine werden zu einem Förderverein der Stiftung zusammengeführt. Das heißt: die Vereinigung für Grundwerte und Völkerverständigung e.V. wird Förderverein der Stiftung und die zwei weiteren Vereine– „Verantwortung in Staat und Gesellschaft e.V.“ und das „Internationale Jugendforum e.V.“ – lösen sich auf. Die Mitglieder der zwei weiteren Vereine werden dazu eingeladen, Mitglieder des Fördervereins zu werden.
Hierfür nimmt die Stiftung strukturelle und personelle Änderungen unter Einbeziehung von Vertretern der drei Vereine vor und verstärkt die personelle Vernetzung. Die Verantwortung für die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt bei der Stiftung. Die durch die Übernahme der hauptamtlichen Mitarbeiter zusätzlich notwendigen finanziellen Mittel werden der Stiftung vom Förderverein zur Verfügung gestellt.
Gemeinsam werden Vertreter der Stiftung und der drei Vereine eine Geschäftsordnung der Stiftung neuen Zuschnitts, die Satzung der Vereinigung hin zu einem Förderverein und notwendige Änderungen in der Stiftungssatzung erarbeiten. Der alleinige Zweck des Fördervereins ist die Förderung der Ziele der Stiftung, die in deren Satzung festgehalten sind.
Die Koordination für diesen Prozess, der möglichst bis Ende Januar 2025 unter fachlicher Einbeziehung unseres beratenden Rechtsanwaltes abgeschlossen sein soll, wird dem Ältestenrat übertragen.
Im Folgenden wird die künftige Struktur genauer dargestellt:
2. Der Stiftungsrat und -vorstand
Der Stiftungsrat wird weiterhin seine klar definierten Aufgaben entsprechend der Satzung wahrnehmen. Im Rahmen der sehr viel stärker projektorientierten Ausrichtung der gesamten Arbeit der Stiftung werden die Mitglieder des Stiftungsrates in höherem Maße eingebunden werden und auch in einem verdichteten Turnus tagen.
Es soll einen hauptamtlichen Stiftungsvorstand geben. Dieser leitet die operative Arbeit der Stiftung. Die Vertretungsfrage ist zu regeln. Es sollen zum weiteren Zusammenwachsen Vertreter der drei Vereine in den Stiftungsrat berufen werden. Zudem sollte im Stiftungsrat der Stiftung neuen Zuschnitts sowohl die Arbeit des Fördervereins (im Sinne einer strukturellen Verschränkung), des Projektrates und der Arbeit mit jungen Erwachsenen fest verankert sein. Hierzu wird die Anzahl der Stiftungsräte auf bis zu 15 erhöht.
Bis zur Umsetzung der Strukturänderungen in Stiftung und Vereinigung werden Vertreter der drei Vereine in den Stiftungsvorstand gewählt. Die Wahl des Stiftungsvorstandes soll im Mai 2026 stattfinden. Hierzu müssen sich die neu zu wählenden Beisitzer und die bis 2027 gewählten Vorstandsmitglieder bereit erklären, bis zu diesem Zeitpunkt ihre Ämter niederzulegen.
3. Das Forum und die Projektgruppen
Im Sinn einer zeitgemäßen Arbeitsweise und um die Verzahnung des Stiftungsrats mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern zu erreichen, wird die operative Arbeit der Stiftung in Zukunft in Projekt- und Arbeitsgruppen organisiert. Deren jeweilige Leitungspersonen werden vom Stiftungsvorstand bestätigt. Die Leiter und/oder deren Vertreter finden sich im neu zu schaffenden Forum zusammen im Sinne des kooperativen Modells.
Im Forum finden sich die Verantwortlichen aller Tätigkeitsfelder und Projekte wieder und koordinieren zusammen mit dem Vorstand und den zuständigen Hauptamtlichen die „alltägliche Arbeit“ auf direktem und möglichst unbürokratischem Weg. Seine zentralen Aufgaben sind die operative Arbeit insgesamt zu koordinieren, Informationen gezielt weiterzureichen, Probleme wahrzunehmen und dafür Lösungen zu suchen und auch neue Initiativen anzuregen.
Die jeweiligen Gruppen organisieren sich selbst im Hinblick auf Zuständigkeiten, Häufigkeit von Treffen und personelle Zusammensetzung. Sie übernehmen die verantwortliche Gestaltung des ihnen übertragenen Aufgabenbereichs oder Projekts in Planung, Koordination und Durchführung.
Die bestehenden Gruppen werden in einem eigenen Verzeichnis mit Aufgabenstellung und zugehörigen Personen aufgeführt, das vom Vorstand aktuell gehalten wird.
Die Arbeitsweise wird in der Geschäftsordnung geregelt. Das Forum ist im Kern das gelebte Wirken der fellowship innerhalb der Stiftung neuen Zuschnitts.
4. Verzahnung
Ziel ist eine möglichst enge Verzahnung zwischen dem Vorstand der Stiftung, dem Stiftungsrat und dem Vorstand des Fördervereins. Um diese strukturelle Verschränkung der Zukunft zwischen Stiftung und Förderverein bestmöglich rechtlich und praktisch umzusetzen, wird eine weitere Runde der Stiftungsverantwortlichen und der Vorstände der drei Vereine mit RA Martin Franke organisiert, damit wir passgenau Formulierungen für die Satzungen des Fördervereins und der Stiftung wie auch für die Geschäftsordnung möglichst bis Ende Januar 2025 haben.
Einstimmig verabschiedet in Hubmersberg am 26.10.2024